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Rechtssicheres Gutachten
Vermittlung von Mietwagen
In unserem Kfz-Sachverständigenbüro begegnen wir täglich verschiedenen Fragen rund um Unfallschäden, Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und vieles mehr. Von Klärungen zu Schadensabwicklungen bis hin zu Details über Wertgutachten – unsere Antworten können Sie im Vorfeld unterstützen.
Darf ich selbst einen geeigneten Kfz-Gutachter aussuchen?
Ja! Als geschädigte Person steht es dir zu, einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen, um den Schaden zu dokumentieren und dessen Ausmaß festzustellen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die gegnerische Partei oder ihre Versicherung einen Gutachter vorschlägt. Die anfallenden Kosten für einen Kfz-Gutachter sind erstattungsfähig und sollten von der regulierenden Versicherung übernommen werden.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Die Kosten zur Erstellung eines Kfz-Gutachtens repräsentieren deine Schadensersatzansprüche gemäß § 249 BGB und sollten im Zuge der Schadensregulierung seitens des Schadenverursachers oder seiner Versicherung erstattet werden.
Wie lange dauert die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens?
Abhängig vom Ausmaß des Schadens ist eine Zeitspanne von ungefähr 20 bis 45 Minuten für die Begutachtung einzuplanen. Die Gutachtenerstellung erfolgt in der Regel innerhalb von nur 48 Stunden.
Wo wird die Begutachtung stattfinden?
Die genaue Untersuchung des Fahrzeugs kann flexibel an einem Wohnort, am Unfallort, in einer Werkstatt oder sogar am Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Was beinhaltet das Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten für dein Fahrzeug liefert eine umfassende Aufstellung über den Schadenumfang, die Höhe des Schadens und den Fahrzeugwert vor und nach dem Vorfall. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sämtliche Ihnen zustehenden Kosten erstattet bekommen – oft handelt es sich dabei sogar um mehr, als Sie vermuten.
Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?
Im Haftpflichtfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Verantwortung. Schadensersatzforderungen, wie Reparaturausgaben, Nutzungsausfall, Wertminderung, Honorare für unabhängige Kfz-Gutachter und Anwaltskosten, werden von der Versicherung der gegnerischen Partei abgedeckt.
Kann der Schaden auch ausgezahlt werden?
Selbstverständlich! Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Schaden in Form einer Geldauszahlung zu erhalten. Es liegt ganz bei Ihnen, ob Sie dieses Geld für Reparaturen nutzen oder nicht. Diese Methode der Schadensabwicklung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Muss ich als Geschädigter den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein! Der Kfz-Sachverständige der Versicherungsgesellschaft agiert primär im Interesse der Versicherung, die letztlich den Schaden decken muss. Es ist wichtig, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger deine Belange vertritt. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Wertminderungen und Nutzungsausfälle angemessen erfasst werden.
Dem Geschädigten steht es also grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder vorbeischickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe unter ca. 750 EUR) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.
Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung Ihrer eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Das gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Es gibt nämlich keine unkomplizierten Schadensfälle. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen signalisiert, alles in Ihrem Sinne schnellstmöglich erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes verzichten. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen, und zwar immer!
Welche weiteren Rechte und Entschädigungsansprüche können gelten?
Neben der Regulierung des Hauptschadens können sich auch verschiedene zusätzliche Entschädigungsansprüche ergeben, darunter: Kosten für An- und Abmeldung, Abschleppen, Umbau, Reparaturbestätigungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Arztkosten, Bergung, Pauschalbeträge, Entsorgung, Gerichtsgebühren und Transport.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie während der unfallbedingten Ausfallzeit Anspruch auf einen vergleichbaren Mietwagen. Die Unfallersatzwagen sind unterteilt in verschiedene Mietwagenklassen. Bei der Auswahl Ihres Mietwagens wird in der Regel ein Ersatzwagen aus einer darunterliegenden Kategorie ausgewählt, um dem obligatorischen Abzug der Versicherungen für den Selbstbehalt aufgrund der Eigennutzung zuvorzukommen.
Was hat es mit der Offenbarungspflicht auf sich?
Als Faustregel kann gelten: Alles was über den Ersatz eines geschraubten Stoßfängers hinausgeht, sollte beim Wiederverkauf angegeben werden! Dies bedeutet, dass der Verkäufer bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs jegliche wertmindernde Beschädigungen dem vermeintlichen Käufer mitteilen muß. Es handelt sich hierbei nicht nur um verdeckte Positionen, wie z.B. beseitigte Rahmenschäden, sondern auch um geringe Blechschäden und bei relativ neuen Fahrzeugen sogar um Lackausbesserungsarbeiten.
Umfasst der Schadenersatzanspruch auch eine Wertminderung?
Anspruchsgrundlage: Nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des BGB ist der bei einem Unfall schuldlos geschädigter Fahrzeughalter so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde ($249 ff. BGB). Erleidet das KFZ einen nicht unerheblichen Schaden, so umfaßt der Schadenersatzanspruch grundsätzlich auch eine Wertminderung (BGH NJW 61, 2253).Die Höhe einer eventuellen Wertminderung kann erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen KFZ-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung in nicht unerheblicher Höhe. Bei der Berechnung der Wertminderung wird u. a. das vom BVSK empfohlene Wertminderungsmodell verwendet. In diesem Modell werden auch Fahrzeuge, die älter sind als 5 Jahre oder mehr als 100.000 km aufweisen, berücksichtigt.
Was ist bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts zu beachten?
Gemäß aktueller Rechtssprechung ist bei der Emittlung des Wiederbeschaffungswertes zu beachten, in welcher Form die Mehrwertsteuer berücksichtig wird. Nur ein qualifiziertes Gutachten kann hier dem Geschädigten zu einer adäquaten und gerechten Entschädigungsleistung verhelfen.Nach einem Verkehrsunfall ist nicht nur die Schadenshöhe von Bedeutung sondern auch der Wert des Fahrzeugs vor dem Schadensereignes. Maßgeblich ist hier nicht der Preis, den Besitzer bei einem Verkauf erlöst hätte (Zeitwert), sondern der, der bei Kauf eines gleichwertigen Kraftfahrzeuges bei einem seriösen Händler zu zahlen wäre, also der Wiederbeschaffungswert.
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Unfälle in Nürnberg, Fürth oder Erlangen kennen keine Tageszeit. Bevor Sie die gegnerische Versicherung informieren, sollten Sie ein unabhängiges Gutachten einholen.